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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4;Rechtssatz
Nicht jede "conditio sine qua non" ist eine wesentliche Bedingung. Nur eine wirkende conditio sine qua non - nicht also eine bloße Voraussetzung oder ein Umstand der Zeit und des Ortes - kann eine wesentliche Bedingung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959002297.X03Im RIS seit
30.01.2002