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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §24;Rechtssatz
Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, dass dann, wenn eine Maßnahme der Heilfürsorge ausreichend, eine andere aber noch wirksamer sei, dem Beschädigten durch bloß ausreichende Maßnahme nicht die entsprechend notwendige Heilfürsorge zuteil werde (Hier: Badekur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000648.X01Im RIS seit
21.01.2003