RS Vwgh 1962/5/28 1936/60

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Veröffentlicht am 28.05.1962
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Index

23/01 Konkursordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Aushändigung des Bescheides einer Verwaltungsbehörde an den Masseverwalter gemäß § 77 Abs 2 der Konkursordnung kommt nicht auch in jenen Fällen die Wirkung einer Zustellung an den Gemeinschuldner zu, in denen es sich um Angelegenheiten handelt, die die Masse nicht berühren.Der Aushändigung des Bescheides einer Verwaltungsbehörde an den Masseverwalter gemäß Paragraph 77, Absatz 2, der Konkursordnung kommt nicht auch in jenen Fällen die Wirkung einer Zustellung an den Gemeinschuldner zu, in denen es sich um Angelegenheiten handelt, die die Masse nicht berühren.

Schlagworte

Masseverwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960001936.X01

Im RIS seit

27.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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