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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Die Erledigung einer Dienstbehörde in der gewisse Nebengebühren nicht als Diensteinkommen im Sinne des § 72 DP (RGBl 15/1914) anerkannt werden, stellt einen Bescheid dar.Die Erledigung einer Dienstbehörde in der gewisse Nebengebühren nicht als Diensteinkommen im Sinne des Paragraph 72, DP (RGBl 15 aus 1914,) anerkannt werden, stellt einen Bescheid dar.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960001619.X02Im RIS seit
07.04.2004Zuletzt aktualisiert am
09.03.2016