RS Vwgh 1962/6/15 2534/59

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Veröffentlicht am 15.06.1962
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG;
DP §14;
DP §20 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Obwohl die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950 für das Qualifikationsverfahren nicht gelten, ergibt es sich aus dem Wesen einer Rechtsmittelinstanz, daß sie verpflichtet ist, ihren Bescheid zu begründen, wenn und soweit sie den Einwendungen des beschwerdeführenden Beamten bei ihrer Entscheidung nicht Rechnung trägt.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959002534.X04

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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