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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 18 KOVG erlaubt nicht, ihr einen generellabstrakten Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen der Gewährung einer Pflegezulage der Stufe III zu entnehmen.Die Bestimmung des Paragraph 18, KOVG erlaubt nicht, ihr einen generellabstrakten Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen der Gewährung einer Pflegezulage der Stufe römisch drei zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959001632.X05Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009