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21/01 HandelsrechtNorm
BewG 1955 §68 Abs1;Rechtssatz
Vorzeitige Abschreibungen, die nach besonderen Gesetzen für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung zugelassen sind, können bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000454.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.03.2016