RS Vwgh 1962/6/22 0398/60

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Veröffentlicht am 22.06.1962
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0417/60

Rechtssatz

Ein Widerstreit im Sinne des § 17 WRG 1959 muß als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zugrunde liegenden Projekte dergestalt sind, daß das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne daß dadurch die Ausführung des andern behindert oder vereitelt werden muß.Ein Widerstreit im Sinne des Paragraph 17, WRG 1959 muß als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zugrunde liegenden Projekte dergestalt sind, daß das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne daß dadurch die Ausführung des andern behindert oder vereitelt werden muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960000398.X01

Im RIS seit

23.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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