RS Vwgh 1962/6/28 1418/61

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Veröffentlicht am 28.06.1962
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Zwangsgenossenschaften können schon nach der Rechtsnatur ihrer Einrichtung niemals in die Lage versetzt sein, den gegen sie von Staats wegen verfügten Zwang durch eine einseitige Entschließung aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961001418.X01

Im RIS seit

05.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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