RS Vwgh 1962/7/2 1731/59

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Veröffentlicht am 02.07.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs3;
  1. BAO § 183 heute
  2. BAO § 183 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 183 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y15043; yk15092

Rechtssatz

Wird die Aussage eines Angestellten, daß dieser keine Möglichkeit gehabt habe, die vollständige Erfassung der Einnahmen des Steuerpflichtigen zu kontrollieren, weil der Steuerpflichtige darauf bedacht bewesen sei, den Angestellten keinen Einblick in seine Manipulgationen zu geben, dem Steuerpflichtigen nicht vorgehalten, so liegt darin kein Verfahrensmangel, bei dessen Vermeidung die Behörde zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können.

*

E 2.7.1962, 1731/59 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959001731.X01

Im RIS seit

02.07.1962
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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