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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs3;Beachte
y15043; yk15092Rechtssatz
Wird die Aussage eines Angestellten, daß dieser keine Möglichkeit gehabt habe, die vollständige Erfassung der Einnahmen des Steuerpflichtigen zu kontrollieren, weil der Steuerpflichtige darauf bedacht bewesen sei, den Angestellten keinen Einblick in seine Manipulgationen zu geben, dem Steuerpflichtigen nicht vorgehalten, so liegt darin kein Verfahrensmangel, bei dessen Vermeidung die Behörde zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können.
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E 2.7.1962, 1731/59 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959001731.X01Im RIS seit
02.07.1962