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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §129;Beachte
y14542;Rechtssatz
Verkäufe gegen Rechnung auf fingierte Abnehmer bzw gegen Zettel, die dann vernichtet werden, stellen Zuwiderhandlungen gegen die Buchführungsvorschriften dar, die die Behörde zur Schätzung berechtigen. Überdies ergibt sich in solchen Fällen ein Verstoß gegen das dem Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung entspringende Erfordernis, daß jede Buchung belegmäßig nachzuweisen ist.
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E 3.7.1962, 1731/59 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959001731.X01.1Im RIS seit
03.07.1962