RS Vwgh 1962/7/3 1731/59

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Veröffentlicht am 03.07.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14542;

Rechtssatz

Verkäufe gegen Rechnung auf fingierte Abnehmer bzw gegen Zettel, die dann vernichtet werden, stellen Zuwiderhandlungen gegen die Buchführungsvorschriften dar, die die Behörde zur Schätzung berechtigen. Überdies ergibt sich in solchen Fällen ein Verstoß gegen das dem Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung entspringende Erfordernis, daß jede Buchung belegmäßig nachzuweisen ist.

*

E 3.7.1962, 1731/59 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959001731.X01.1

Im RIS seit

03.07.1962
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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