RS Vwgh 1962/7/4 1443/59

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Veröffentlicht am 04.07.1962
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Index

Finanzstrafrecht
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §296
AbgO 1931 §189b
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1 implizit
GrEStG 1955 §2 Abs2 Z1 implizit

Rechtssatz

Hat ein Schriftenverfasser, der einen Vertrag über die Übereignung einer Liegenschaft abfaßt, Zweifel daran, ob mitverkauften Inventargegenstände Zubehör der Liegenschaften sind, dann hat er allenfalls Auskünfte bei der Finanzbehörde einzuholen; er darf aber nicht in der Beurkundung des Vertrages über die Liegenschaft die Mitübergabe der Inventargegenstände verschweigen (Hinweis E 8.1.1958, 997/57, VwSlg 1751 F/1958).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959001443.X01

Im RIS seit

04.06.1962

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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