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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §90 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1660/60 E 9. Juni 1962 RS 1Stammrechtssatz
Aus § 90 KOVG ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer klinischen Begutachtung.Aus Paragraph 90, KOVG ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer klinischen Begutachtung.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter UntersuchungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961000379.X02Im RIS seit
24.03.2003