Index
27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
BAO §209;Rechtssatz
Die im § 1 GEG durch den Bedingungssatz "sofern sie von einer Partei zu ersetzen sind" zum Ausdruck gebrachte Einschränkung muß für die in Z 6 genannten Kosten im Hinblick auf § 2 GEG, der eine Verpflichtung zum Ersatz dieser Kosten enthält (die subsidiär zur Anwendung kommt, wenn keine anderen einschlägigen Vorschriften bestehen), als irreführend und sinnstörend bezeichnet werden.Die im Paragraph eins, GEG durch den Bedingungssatz "sofern sie von einer Partei zu ersetzen sind" zum Ausdruck gebrachte Einschränkung muß für die in Ziffer 6, genannten Kosten im Hinblick auf Paragraph 2, GEG, der eine Verpflichtung zum Ersatz dieser Kosten enthält (die subsidiär zur Anwendung kommt, wenn keine anderen einschlägigen Vorschriften bestehen), als irreführend und sinnstörend bezeichnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960001484.X01Im RIS seit
10.07.1962