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Gesundheitswesen - KrankenanstaltenNorm
ASVG §339Rechtssatz
Die örtliche Verlegung eines Ambulatoriums eines Sozialversicherungsträgers ist in bezug auf die Bewilligungspflicht und das Mitspracherecht der Interessenvertretungen der Gesundheitsberufe ebenso zu behandeln wie die Errichtung selbst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001460.X01Im RIS seit
21.05.2003Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025