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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Fall, in dem das PARTEIENGEHÖR VERLETZT wurde, indem der Steuerpflichtige nicht zu der BERECHNUNG EINES GEFÄHRDUNGSZUSCHLAGES bei Schätzung seiner Besteuerungsgrundlagen Stellung nehmen konnte; dieser VERFAHRENSMANGEL wird im Beschwerdefall mit dem Hinweis auf Buchführungsverstöße (Fehlen jeglicher Einkaufsbelege und Verkaufsbelege) ABGETAN, weil ein entsprechender Vorhalt zu keinem anderen Ergebnis habe führen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000289.X02Im RIS seit
13.07.1962