RS Vwgh 1962/9/18 2073/60

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Veröffentlicht am 18.09.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15738;

Rechtssatz

Die nach dem Gesetz zur Entscheidung berufenen Behörden können sich auf die in einem Prüfungsbericht der Zollwertstelle des BM f Finanzen enthaltenen Feststellungen und Schlüsse nur nach Maßgabe der Richtigkeit dieser Feststellungen und Schlüsse berufen; sie haben die Übernahme dieser Feststellungen und Schlüsse in ihre Bescheide voll zu verantworten.

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E 18.9.1962, 2073/60 #3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960002073.X02

Im RIS seit

18.09.1962
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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