Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2251/54 E 4. März 1959 RS 1Stammrechtssatz
Die Arbeitgebereigenschaft einer Firma wird nicht schon allein durch den Umstand gegeben, daß diese in einer anderen Firma Kontrollrechte ausübt. Die Arbeitgebereigenschaft wird erst dann begründet, wenn die Kontrolltätigkeiten als über den Rahmen solcher Maßnahmen zur Sicherung von Forderungen hinausgehende Tätigkeiten gekennzeichnet sind. (Hinweis auf E des BGH vom 5.11.1937, Slg. Nr. 1643/A)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961000100.X03Im RIS seit
25.09.2003Zuletzt aktualisiert am
11.03.2016