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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Der Anwendung des begünstigten Steuersatzes für Geschäftsveräußerungen in ganzen steht der Umstand nicht entgegen, daß der Veräußerer dem Erwerber nicht auch die Betriebsräume oder die Bestandrechte an diesen überläßt. (Hinweis auf E 29.6.1956, 98,99/55, VwSlg 1458 F/1956)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000516.X01Im RIS seit
01.10.1962Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016