Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §354;Rechtssatz
Eine Beschwerde, mit welcher der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, betreffend eine Leistungssache, bekämpft wird, ist mangels Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über diese Beschwerde zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962001441.X01Im RIS seit
17.01.2003