Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0268/49 E 6. November 1950 VwSlg 1737 A/1950 RS 1Stammrechtssatz
"Beleidigende Schreibweise" liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt, hiebei darf nicht vom Wortsinn einer einzigen Stelle ausgegangen, vielmehr muss auch der sonstige Inhalt der Eingabe berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000586.X01Im RIS seit
30.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011