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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §56 Abs1;Rechtssatz
Es ist dann, wenn es sich um die Frage handelt, ob eine auf § 56 Abs. 1 ASVG gestützte Beitragsvorschreibung wegen verspäteter Abmeldung rechtmäßig ist oder nicht, von der Behörde zu überprüfen, ob nicht trotz des Umstandes, daß die Abmeldung verspätet erfolgt ist, vor dieser Abmeldung der Versicherungsträger auf anderem Wege von der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat.Es ist dann, wenn es sich um die Frage handelt, ob eine auf Paragraph 56, Absatz eins, ASVG gestützte Beitragsvorschreibung wegen verspäteter Abmeldung rechtmäßig ist oder nicht, von der Behörde zu überprüfen, ob nicht trotz des Umstandes, daß die Abmeldung verspätet erfolgt ist, vor dieser Abmeldung der Versicherungsträger auf anderem Wege von der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000193.X02Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.05.2012