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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Die Verjährung des Bemessungsrechtes wird auch durch eine Handlung unterbrochen, die nicht gegen die schließlich als Abgabeschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet ist, sofern sie nur nach außen in Erscheinung tritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961002339.X01Im RIS seit
22.10.1962Zuletzt aktualisiert am
20.04.2016