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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z11;Rechtssatz
Eine soziale Zuwendung kann auch dann vorliegen, wenn sich die Zuwendung infolge des Anlasses, aus dem sie erfolgt, im Laufe der Jahre bei dem einzelnen Dienstnehmer wiederholt (z. B. Geburtenbeihilfe).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000628.X02Im RIS seit
21.06.2012Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012