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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §56 Abs1;Rechtssatz
Ein "Kenntnis erhalten" des Versicherungsträgers im Sinne des § 56 Abs. 1 ASVG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß eine nicht vom Dienstgeber ausgehende Mitteilung, wonach die Beschäftigung eines Dienstnehmers bei einem bestimmten Dienstgeber beendet sein sollte, unter den im einzelnen Falle gegebenen Umständen einer gewissen Überprüfung bedarf. (Hinweis auf das zur RVO ergangene E vom 19. 10. 1950, Zl. 1976/48, Slg. Nr. 1696/A).Ein "Kenntnis erhalten" des Versicherungsträgers im Sinne des Paragraph 56, Absatz eins, ASVG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß eine nicht vom Dienstgeber ausgehende Mitteilung, wonach die Beschäftigung eines Dienstnehmers bei einem bestimmten Dienstgeber beendet sein sollte, unter den im einzelnen Falle gegebenen Umständen einer gewissen Überprüfung bedarf. (Hinweis auf das zur RVO ergangene E vom 19. 10. 1950, Zl. 1976/48, Slg. Nr. 1696/A).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000836.X02Im RIS seit
29.04.2016Zuletzt aktualisiert am
12.05.2016