RS Vwgh 2006/7/6 2006/07/0048

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Veröffentlicht am 06.07.2006
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111;
WRG 1959 §112;
WRG 1959 §121;
WRG 1959;

Rechtssatz

Zwischen Bewilligungsverfahren und Verfahren zur Verlängerung der Bauvollendungsfrist sowie Überprüfungsverfahren besteht insofern ein Zusammenhang, als die beiden letztgenannten Verfahren das Vorliegen eines Bewilligungsbescheides voraussetzen und auf diesem aufbauen. Dass das WRG 1959 alle diese Verfahren in der Weise zu einer Einheit verschmolzen hat, dass ein mit dem Bewilligungsantrag eingeleitetes Verfahren bis zur Erlassung des Überprüfungsbescheides als "anhängig" anzusehen ist, ist dem WRG 1959 nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070048.X03

Im RIS seit

27.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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