RS Vwgh 1962/11/16 1273/62

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Veröffentlicht am 16.11.1962
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;
  1. BAO § 14 heute
  2. BAO § 14 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010
  3. BAO § 14 gültig von 31.07.1992 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 448/1992
  4. BAO § 14 gültig von 01.01.1962 bis 31.05.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 457/1991

Beachte

y12297;

Rechtssatz

Ausführungen des Inhaltes, daß im Beschwerdefall, in dem ein Frächter sein Gewerbe zurücklegte und Standort, Wagenpark und Kundenkreis an seinen Sohn übertrag, der hiefür eine gleichartige Gewerbeberechtigung erwarb, der Fall einer Unternehmensübereignung im ganzen gelegen war, was zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Haftung des § 14 BAO berechtigte.Ausführungen des Inhaltes, daß im Beschwerdefall, in dem ein Frächter sein Gewerbe zurücklegte und Standort, Wagenpark und Kundenkreis an seinen Sohn übertrag, der hiefür eine gleichartige Gewerbeberechtigung erwarb, der Fall einer Unternehmensübereignung im ganzen gelegen war, was zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Haftung des Paragraph 14, BAO berechtigte.

*

E 16.11.1962, 1273/62 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1962001273.X01

Im RIS seit

16.11.1962
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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