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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Wird in einem Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen ein "Vergleich" geschlossen, dann hindert dies nicht eine spätere Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Rechtskraft ist nur der im Rechtsmittelverfahren ergehende Bescheid, nicht aber der Vergleich fähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000964.X01Im RIS seit
23.11.1962Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016