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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §7 Abs1;Rechtssatz
Die Steuerbegünstigung durch Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für Erwerbsvorgänge zwischen Wahleltern und Wahlkindern geht nicht nachträglich verloren, wenn der vor dem Erwerbsvorgang abgeschlossene ernstlich beabsichtigte Vertrag über die Annahme an Kindes Statt nach dem Erwerbsvorgang wieder aufgelöst wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959001444.X02Im RIS seit
26.11.1962Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016