RS Vwgh 1962/11/26 1444/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1962
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §7 Abs1;
GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Steuerbegünstigung durch Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für Erwerbsvorgänge zwischen Wahleltern und Wahlkindern geht nicht nachträglich verloren, wenn der vor dem Erwerbsvorgang abgeschlossene ernstlich beabsichtigte Vertrag über die Annahme an Kindes Statt nach dem Erwerbsvorgang wieder aufgelöst wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959001444.X02

Im RIS seit

26.11.1962

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten