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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §7 Abs1;Rechtssatz
Die begünstigte Besteuerung eines Schenkungsvertrages zwischen einem Wahlelternteil und einem Wahlkinde nach den Steuersätzen der Steuerklasse 1 geht nicht nachträglich dadurch verloren, daß der ERNSTLICH GEWOLLTE und vor der Schenkung abgeschlossene Vertrag über die Annahme an Kindesstatt nach Durchführung der Schenkung wieder aufgelöst wird. In einem solchen Falle kommt es also nicht zu einer Nachversteuerung nach den höheren Steuersätzen einer anderen Steuerklasse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959001444.X01Im RIS seit
26.11.1962Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016