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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Die Verjährung des Rechtes des Bundesschatzes, zu Unrecht gewährte Umsatzsteuervergütungen zurückzufordern, wird nicht schon dadurch unterbrochen, daß das bisher zuständig gewesene Finanzamt dem nunmehr zuständig gewordenen Finanzamt zugleich mit den Tatsachen, die die Zuständigkeit des letzteren begründen, auch das von ihm gesammelte Beweismaterial und die Gründe, die für die Rückforderung maßgebend wären, mitteilt. Zur Unterbrechung der bisher nicht unterbrochenen Verjährung bedürfte es vielmehr einer besonderen, nach außen hervortretenden Ermittlungshandlung des nunmehr zuständig gewordenen Finanzamtes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960001855.X01Im RIS seit
03.12.1962Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016