RS Vwgh 1962/12/7 1910/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1962
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Der Beruf eines Juristen in der Wirtschaft ist dem eines Rechtsanwaltes annähernd sozial gleichwertig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961001910.X01

Im RIS seit

16.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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