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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12329;Rechtssatz
Auf Grund der im Steuerrecht gehandhabten typisierenden Betrachtungsweise ist es unbedenklich, wenn das Finanzamt bei Zugrundelegung der Reisegebühren bezugmäßig vergleichbarer Bundesbeamter Nebeneinkünfte des Steuerberaters außer Betracht läßt und aus den Einkünften der letzten drei Jahre einen Durchschnittswert errechnet.
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E 7.12.1962, 1574/62 #3;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962001574.X03Im RIS seit
07.12.1962