RS Vwgh 1962/12/7 0399/62

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Veröffentlicht am 07.12.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle unmittelbaren oder mittelbaren, nicht ohne weiters als Ausschüttungen von Gewinnanteilen erkennbaren Zuwendungen aus dem Vermögen einer Körperschaft an die an ihr beteiligten Person, die sich als Zuwendungen von Teilen des Einkommens des Jahres darstellen, dessen Einkommen zu besteuern ist. Auf die Bezeichnung des Vorteiles kommt es hiebei nicht an, sondern nach der im Steuerrecht geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist der wahre wirtschaftliche Sachverhalt entscheidend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1962000399.X02

Im RIS seit

07.12.1962

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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