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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle unmittelbaren oder mittelbaren, nicht ohne weiters als Ausschüttungen von Gewinnanteilen erkennbaren Zuwendungen aus dem Vermögen einer Körperschaft an die an ihr beteiligten Person, die sich als Zuwendungen von Teilen des Einkommens des Jahres darstellen, dessen Einkommen zu besteuern ist. Auf die Bezeichnung des Vorteiles kommt es hiebei nicht an, sondern nach der im Steuerrecht geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist der wahre wirtschaftliche Sachverhalt entscheidend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000399.X02Im RIS seit
07.12.1962Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016