RS Vwgh 1962/12/14 1500/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1962
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §235 Abs1
EStG 1953 §4 Abs1

Rechtssatz

Die Löschung einer Abgabenschuld erfolgt in der Annahme auch künftiger Uneinbringlichkeit, somit nicht in Sanierungsabsicht; die durch die Löschung eintretende Gewinnerhöhung stellt einen echten (steuerpflichtigen) Gewinn dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1962001500.X02

Im RIS seit

14.12.1962

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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