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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §175;Beachte
y14619;Rechtssatz
Gemäß § 175 BAO kann von der Behörde eine Eidesleistung verlangt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Behörde, dies anzuordnen, weil dies eine Beeinträchtigung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung gleichkäme.Gemäß Paragraph 175, BAO kann von der Behörde eine Eidesleistung verlangt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Behörde, dies anzuordnen, weil dies eine Beeinträchtigung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung gleichkäme.
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E 20.12.1962, 0460/60 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000460.X01Im RIS seit
20.12.1962