RS Vwgh 1962/12/20 0436/60

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Veröffentlicht am 20.12.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Gem § 175 kann von der Behörde eine Eidesleistung verlangt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Behörde, dies anzuordnen, weil dies einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung gleichkäme.Gem Paragraph 175, kann von der Behörde eine Eidesleistung verlangt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Behörde, dies anzuordnen, weil dies einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung gleichkäme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960000436.X03

Im RIS seit

20.12.1962

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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