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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §175;Rechtssatz
Gem § 175 kann von der Behörde eine Eidesleistung verlangt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Behörde, dies anzuordnen, weil dies einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung gleichkäme.Gem Paragraph 175, kann von der Behörde eine Eidesleistung verlangt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Behörde, dies anzuordnen, weil dies einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung gleichkäme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000436.X03Im RIS seit
20.12.1962Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012