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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1 litb;Rechtssatz
Besteht eine offene Handelsgesellschaft aus zwei Gesellschaftern, von denen nur einer im Betrieb tätig ist und die Geschäfte führt, während der andere nicht im Betrieb tätig und an der Geschäftsführung nicht beteiligt ist und ihm nur am Jahresende die vom geschäftsführenden Gesellschafter unrichtig aufgestellten Bilanzen und Gewinnrechnungen und Verlustrechnungen zur Unterschrift vorgelegt werden, dann kann die Finanzbehörde so lange davon ausgehen, daß die von ihr festgestellten Gewinnverkürzungen ausschließlich den Gewinn des geschäftsführenden Gesellschafters erhöhen, bis der andere Gesellschafter nachträgliche Gewinngutschriften erhalten oder die Gewinnverteilung mit Erfolg bekämpft hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962001038.X01Im RIS seit
21.12.1962Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016