RS Vwgh 1963/1/10 0459/61

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Veröffentlicht am 10.01.1963
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das außerordentliche Rechtsmittel der Wiederaufnahme auf Grund des Hervorkommens neuer Beweismittel ist im Verhältnis zu einem nach § 57 Abs. 1 AVG erlassenen Bescheid nicht der geeignete Weg, um die Rechtskraft eines solchen Bescheides zu beseitigen.Das außerordentliche Rechtsmittel der Wiederaufnahme auf Grund des Hervorkommens neuer Beweismittel ist im Verhältnis zu einem nach Paragraph 57, Absatz eins, AVG erlassenen Bescheid nicht der geeignete Weg, um die Rechtskraft eines solchen Bescheides zu beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961000459.X01

Im RIS seit

09.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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