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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Eine Kollegialbehörde ist nicht verpflichtet, Beweismittel zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen der Beschlußfassung und der Abfertigung des Bescheides vorgelegt werden, wenn nicht aus bestimmten Vorschriften anderes ersichtlich ist.
Schlagworte
Sachverhaltsermittlung Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000722.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.05.2010