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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §35 Abs3 Z1;Rechtssatz
Die Bestätigung eines rentenmindernden oder einstellenden Bescheides ohne weiteres Hinausschieben des Wirksamkeitsbeginnes (mit Ablauf des der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheid folgenden) bis zum Ablauf des Monates, der auf die Zustellung des Berufungsbescheides folgt, ist zulässig (Hinweis auf VwGH E 17. Nov. 1961, 2298/59).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001674.X03Im RIS seit
04.04.2001