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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1891/60 E 16. November 1961 VwSlg 5663 A/1961 RS 3Stammrechtssatz
Das WRG 1959 enthält keine Vorschriften, nach welcher Fischereiberechtigte gegen die nach § 38 dieses Gesetzes zu bewilligende Herstellung von Einbauten in bestehende öffentliche Gewässer Einwendungen oder ein Recht auf Entschädigung geltend machen könnten.Das WRG 1959 enthält keine Vorschriften, nach welcher Fischereiberechtigte gegen die nach Paragraph 38, dieses Gesetzes zu bewilligende Herstellung von Einbauten in bestehende öffentliche Gewässer Einwendungen oder ein Recht auf Entschädigung geltend machen könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000124.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2015