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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §415;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 1205/76 E VS 12. Mai 1980 VwSlg 10121 A/1980 RS 2; (RIS: abwh)Rechtssatz
Der Instanzenzug an das BM f soziale Verwaltung ist auch dann gegeben, wenn die Entscheidung der Frage, ob ein Beitragszuschlag zu Recht verhängt worden ist, in erster Linie davon abhängt, ob für bestimmte Personen während eines bestimmten Zeitraumes Versicherungspflicht bestanden habe oder nicht, ohne daß jedoch in der Frage der Versicherungspflicht bereits eine rechtskräftige Entscheidung der zuständigen Behörde vorliegt, an welche die zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Beitragszuschlages berufene Behörde gebunden wäre (Daher: Mangelnde Beschwerdeberechtigung bei Nichterschöpfung des Instanzenzuges).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und WohnungswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001322.X01Im RIS seit
12.02.2002