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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52 Abs3;Rechtssatz
Wesentliche Voraussetzung für die Einstellung der Ernährungszulage ist der Erhalt WIEDERKEHRENDER Geldleistungen aus der Sozialversicherung, hiebei ist der Ausschluß vom Anspruch nicht an eine bestimmte Höhe dieser Leistungen aus der Sozialversicherung gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961002093.X01Im RIS seit
03.05.2001