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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
BAO §209;Rechtssatz
Die Kosten der im Zwangsversteigerungsverfahren von Amts wegen bestellten Schätzleute sind iSd § 2 GEG von der Partei einzubringen, die die Schätzung veranlaßt hat oder in deren Interesse die Schätzung vorgenommen wurde.Die Kosten der im Zwangsversteigerungsverfahren von Amts wegen bestellten Schätzleute sind iSd Paragraph 2, GEG von der Partei einzubringen, die die Schätzung veranlaßt hat oder in deren Interesse die Schätzung vorgenommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000957.X01Im RIS seit
28.03.2001