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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §22 Abs1;Beachte
y13827;Rechtssatz
Wohnung iSd § 22 Abs 1 AVG ist die nach außen hin abgeschlossene Raumeinheit oder Raummehrheit, wo jemand seine ständige Unterkunft hat, ist der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse (Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, S 180) Es wird daher als Wohnung iSd § 22 AVG auch ein Aufenthalt, der nicht zugleich den Wohnsitz begründet, anzusehen sein. Es kommt nur darauf an, ob die Wohnung im Zeitpunkt der Zustellung tatsächlich bewohnt wird, und nicht darauf, wo der Empfänger polizeilich gemeldet ist.Wohnung iSd Paragraph 22, Absatz eins, AVG ist die nach außen hin abgeschlossene Raumeinheit oder Raummehrheit, wo jemand seine ständige Unterkunft hat, ist der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse (Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, S 180) Es wird daher als Wohnung iSd Paragraph 22, AVG auch ein Aufenthalt, der nicht zugleich den Wohnsitz begründet, anzusehen sein. Es kommt nur darauf an, ob die Wohnung im Zeitpunkt der Zustellung tatsächlich bewohnt wird, und nicht darauf, wo der Empfänger polizeilich gemeldet ist.
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E 5.2.1963, 1399/61 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001399.X02Im RIS seit
30.03.2001