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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs4;Rechtssatz
Es ist nicht schlüssig aus Feststellungen des Finanzamtes über ein Einkommen in einem Jahr und Angaben über das Bruttoeinkommen in einem anderen Jahr einen Schluß auf die Lebensführungsmöglichkeit im darauffolgenden (dritten Jahre) zu sehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001663.X02Im RIS seit
18.06.2001