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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs4;Rechtssatz
Wird vom Empfänger eines Übergenusses ein Verschulden an der Entstehung eines Übergenusses eingeräumt, kann der Behörde nicht zugemutet werden bei Anwendung des § 54 Abs 4 KOVG 1957 zu überprüfun ob der Irrtum des Bfrs über den Umfang seiner Anzeigepflicht entschuldbar war.Wird vom Empfänger eines Übergenusses ein Verschulden an der Entstehung eines Übergenusses eingeräumt, kann der Behörde nicht zugemutet werden bei Anwendung des Paragraph 54, Absatz 4, KOVG 1957 zu überprüfun ob der Irrtum des Bfrs über den Umfang seiner Anzeigepflicht entschuldbar war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000663.X01Im RIS seit
03.05.2001