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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Haben sowohl die Dienstbeschädigung als auch ein nicht kausales Leiden die Hilflosigkeit herbeigeführt, ist ein Anspruch auf Pflegegeldzulage nur dann gegeben, wenn die Dienstbeschädigung eine wesentliche Bedingung der Hilflosigkeit ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000159.X01Im RIS seit
27.03.2001