Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §25;Beachte
y29521;Rechtssatz
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch welche die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand im Sinne des § 6 VStG nicht gesehen werden (Hinweis E des BGH vom 27.2 1936, A 504/35).In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch welche die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand im Sinne des Paragraph 6, VStG nicht gesehen werden (Hinweis E des BGH vom 27.2 1936, A 504/35).
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E 11.2.1963, 641/61 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000641.X02Im RIS seit
19.03.2001